Nachträgliche Anerkennung
Nachträgliche Anerkennung als Theaterpädagogin BuT® bzw. Theaterpädagoge BuT®
Theaterpädagogisch tätige Personen können eine nachträgliche Anerkennung als Theaterpädagogin BuT® bzw. Theaterpädagoge BuT® beantragen.
Ab 1. November 2009 kann nachträglich als Theaterpädagoge/-pädagogin BuT® anerkannt werden:
- wer nachweisen kann, dass er/ sie nach dem 1. Januar 1995 eine Ausbildung mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 1.700 Unterrichtsstunden begonnen und inzwischen beendet hat, sofern diese Ausbildung in einem curricularen Aufbau von Grundbildung und Vertiefung organisiert war. Die einzelnen Bildungsschritte können an verschiedenen Bildungseinrichtungen durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
Über die Anträge von Einzelpersonen auf nachträgliche Anerkennung entscheidet die Bildungskommission des BuT. Die Anerkennungsverfahren sind kostenpflichtig.
Die Rahmenrichtlinien und Anerkennungsunterlagen können in der BuT-Geschäftsstelle angefordert oder unter Downloads von dieser Homepage geladen werden:
