Rahmenrichtlinien

Seit 1999 bestehen bundesweit geltende Rahmenrichtlinien des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. — die im Oktober 2018 und im Oktober 2023 in überarbeiteter Form verabschiedet wurden — für die Durchführung von Bildungsgängen in Theaterpädagogik. Diese dienen dem Schutz des Bildungsabschlusses "Theaterpädagogin BuT®" bzw. "Theaterpädagoe BuT®" und tragen damit zur Anerkennung der in diesem Bereich tätigen Menschen bei. Bildungsinstitutionen, die entsprechende Bildungsgänge in Theaterpädagogik anbieten, können diese vom Bundesverband Theaterpädagogik e.V. anerkennen lassen.

In den vergangenen 40 Jahren haben sich unterschiedliche theaterpädagogische Bildungsgänge entwickelt, die jedoch ähnliche Schwerpunkte, Ziele und Strukturen aufweisen. Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. hat sich zur Aufgabe gestellt, diese in Deutschland gewachsenen Bildungsgänge mit ihren vielfältigen Bildungserfahrungen unter einem Dach zu vereinen. Hierbei sollen auch Erfahrungen von Berufsausbildungen anderer europäischer und nichteuropäischer Länder Berücksichtigung finden.

Die strukturelle Gliederung der theaterpädagogischen Berufsbildung und die Festlegung von Weiterbildungsprinzipien und Inhalten sollen der grundlegenden Qualifizierung der theaterpädagogischen Berufsausübung dienen. Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. (BuT) als bundesweit größter Zusammenschluss praktizierender Theaterpädagoginnen und -pädagogen sowie zahlreicher Bildungsinstitute regelt im Folgenden die Anerkennungsverfahren von zwei Bildungsgängen, mit unterschiedlichen Bildungszielen und demzufolge auch unterschiedlichen Bildungsabläufen. Bestandteil dieser Regelung sind die Vereinbarungen zur Anerkennung von Institutionen als verantwortliche Träger der Bildungsgänge sowie die Art und Weise der Durchführung dieser Bildungsgänge selbst.

Diese Vereinbarungen dienen als Voraussetzung dafür, dass die Bildungsgänge in hoher Qualität durchgeführt, die Bildungsangebote vergleichbar und die Bildungswege der Teilnehmerinnen und Teilnehmer variabler und qualitativ fundierter werden. Ziel ist eine spürbare Anerkennung der Bildungsabschlüsse in der Gesellschaft.

Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. (BuT) regelt diese Vereinbarung auf der breiten Basis der Diskussion zahlreicher Bildungsinstitute und Mitglieder. Im Einzelnen werden geregelt:

  • Rahmenrichtlinien der Bildungsgänge (z.B. Lehr -und Lernstrukturen)
  • Anerkennung- und Evaluationsverfahren der Bildungsinstitute
  • Abschlüsse, Zertifizierungsverfahren
  • Struktur der Bildungsgänge (Zeiten, Praxisanteile)
  • Lehrinhalte in den verschiedenen Stufen der Bildungsgänge (grundlegende Lehrinhalte)
  • Rahmenprüfungsordnung der Abschlüsse
  • Qualifikation der Lehrenden und Weiterbildenden
  • Qualitätssicherung durch Evaluation, Verifikation - Rahmenregelungen für die Qualifikation, Bestimmung, Auswahl und Instruktion der im Auftrag des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. tätigen Prüfer*innen
  • Das Verfahren der nachträglichen Anerkennung als "Theaterpädagogin BuT®" / "Theaterpädagoge BuT®"
  • Bildungskommission


Grundsätzlich sind zwei Bildungsgänge anerkannt:

  1. Weiterbildung "Grundlagen Theaterpädagogik BuT"
    Mindestens 600 Unterrichtstunden (UE= 45 Min.) — Anerkennung als vom Bundesverband empfohlenes Bildungsinstitut mit Abschlusszertifikat Weiterbildung »Grundlagen Theaterpädagogik BuT«
     
  2. Weiterbildung zur "Theaterpädagogin BuT®" / zum "Theaterpädagogen BuT®"
    Mindestens 1700 Unterrichtsstunden (UE= 45 Min.) — Anerkennung des Bildungsganges mit Abschluss Titel "Theaterpädagogin BuT®" / "Theaterpädagoge BuT®"

Zusätzlich zu 1. kann ein Aufbau- und Vertiefungsbildungsgang mit mindestens 1100 Unterrichtsstunden anerkannt werden. Über die Anträge von Bildungsinstituten auf Anerkennung bzw. Empfehlung entscheidet die Bildungskommission des Bundesverbandes Theaterpädagogogik e.V.. Die Anerkennungsverfahren sind kostenpflichtig.

Antrag auf institutionelle Anerkennung finden Sie im Downloadbereich.

Antrag auf persönliche Anerkennung finden Sie im Downloadbereich.

Die aktuellen Rahmenrichtlinien (RRL) finden Sie im Downloadbereich.