Rahmenrichtlinien
Seit dem 30.10.99 bestehen bundesweit geltende Rahmenrichtlinien (RRL) des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. für die Durchführung von Bildungsgängen in Theaterpädagogik. Diese dienen dem Schutz des Bildungsabschlusses Theaterpädagoge/in BuT® und tragen damit zur Anerkennung der in diesem Bereich tätigen Menschen bei.
Grundsätzlich werden durch die Rahmenrichtlinien zwei unterschiedliche Bildungsgänge
geregelt:
- Grundlagenbildung in Theaterpädagogik
Mindestens 600 Ausbildungsstunden — Anerkennung als vom Bundesverband empfohlenes Bildungsinstitut (Näheres siehe unter Grundbildung). - Vollausbildung in Theaterpädagogik
Mindestens 1700 Ausbildungsstunden — Anerkennung des Bildungsganges und des qualifizierten Berufsabschlusses Theaterpädagoge BuT® bzw. Theaterpädagogin BuT®
Zusätzlich zu 1. kann ein Aufbau- und Vertiefungsbildungsgang mit mindestens 1100 Ausbildungsstunden anerkannt werden, wodurch ebenfalls der qualifizierte Berufsabschluss Theaterpädagoge BuT® bzw. Theaterpädagogin BuT® erlangt wird.
Bildungsinstitutionen, die eine Vollausbildung in Theaterpädagogik anbieten, können diese vom BuT anerkennen lassen. Über die Anträge von Bildungsinstituten auf Anerkennung entscheidet die Bildungskommission des BuT. Die Anerkennungsverfahren sind kostenpflichtig.
Die Rahmenrichtlinien im vollen Wortlaut finden Sie in den Downloads.
