Richtlinien
Die Vollzeitausbildung bzw. die Aufbaufortbildung ist für Menschen vorgesehen, die Theaterpädagogik als eigenständigen Beruf betreiben wollen und sich auf dafür ausgeschriebene Stellen bewerben oder freiberuflich tätig werden wollen.
Auszüge aus den RRL von 1999:
„Die anzuerkennende Vollausbildung soll mindestens 1.700 Unterrichtsstunden umfassen. Sie endet mit einer Abschlußprüfung und der Vergabe eines Zertifikates.
Vorbedingungen für die Aufnahme in diese Ausbildungsform:
- Nachweis über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder
- eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung, die dem darstellenden Bereich nahe stehen muß, also z.B. Tanz, Schauspiel, Musik (mit Auftrittserfahrung) oder
- eine andere abgeschlossene Berufsausbildung sowie nachgewiesene umfangreiche pädagogische Praxis.“
