BuT-Prüfer*innen
An den Abschlussprüfungen in den für die Weiterbildung zur Theaterpädagogin BuT®/zum Theaterpädagogen BuT® anerkannten Weiterbildungsinstitutionen muss lt. § 5.2 der Rahmenrichtlinien des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. »ein/e externe/r anerkannte/r Prüfer*in des Bundesverbandes« teilnehmen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Prüferliste sind:
- Persönlicheoder institutionelle Mitgliedschaft im BuT
- Theaterpädagoge BuT® / Theaterpädagogin BuT®
- oder M.A. oder B.A. Theaterpädagogik
- Hochschulausbildung bzw. äquivalente abgeschlossene künstlerische Ausbildung/en
- 5 Jahre Praxis als Ausbilder*in in theaterpädagogischen Lehrgängen
- Federführende konzeptionelle Mitwirkung bei Grundlagen- und Aufbauweiterbildung
- Prüfungserfahrung in der Erwachsenenbildung
Über die Aufnahme in die Prüfer*innenliste entscheidet die Bildungskommission des Bundesverbandes Theaterpädagogik. Hier können Sie sich bewerben: Berwerbungsformular zur Aufnahme auf Prüfer*innenliste.
Derzeit – Stand November 2020 – sind folgende Personen berechtigt, als externe Prüfer*innen zu fungieren:
- Sandra Anklam
- Thomas Aye
- Bernd Bosse
- Raimund Finke
- Uschi Famers-Casabonne
- Felicitas Jacobs
- Vera Hüller
- Jörg Meyer
- Angelika Pohlert
- Uwe Schäfer-Remmele
- Otto Seitz
- Harald Volker Sommer
- Cord Striemer